|
|
|
Home > Allgemeines > Gemeindeinformation:
|
| |
| » Schulstartgeld |
| |
Das Schulstartgeld besteht in der einmaligen Auszahlung von 100,-- Euro und wird unabhängig von der Höhe des Familieneinkommens gewährt.
Fördervoraussetzungen
Das Kind muss seinen Hauptwohnsitz im Burgenland haben und erstmals die erste Klasse Volksschule besuchen.
Antragstellung
Das Schulstartgeld kann nur einmal pro Schulkind beantragt werden. Der Antrag hat eine Bestätigung der Schulleitung zu enthalten, dass das Kind erstmals die erste Klasse Volksschule besucht.
» Download MS Word-Dokument |
| » Kinderbetreuungsförderung |
| |
Am 1.9.2009 ist die Familienförderungsgesetznovelle 2009, LGBl. Nr. 44/2009, in Kraft getreten, mit der die Kinderbetreuungsförderung eingeführt wird.
Eckpunkte:
* Zielgruppe
Die Kinderbetreuungsförderung wird Eltern/Erziehungsberechtigten unabhängig vom Familieneinkommen für Kinder gewährt, die das Pflichtschulalter noch nicht erreicht haben.
* Förderhöhe
Die Förderung beläuft sich auf die Höhe der für den Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung zu entrichtenden Elternbeiträge bis zu folgenden Höchstsätzen:
Anmeldung für Wochenstunden Förderungsbetrag pro Monat
20 bis 30 30,-- Euro
30 bis 40 40,-- Euro
mehr als 40 45,-- Euro
» Download MS Word-Dokument |
|
|
| |
|